Zum Inhalt

VKI - AWD - Prozessprogramm im September 2010

Der VKI vertritt rund 2500 Geschädigte in 5 Sammelklagen und einer Reihe von Musterprozessen. Beim HG Wien sind - so das Gericht - 653 einzelne Verfahren gegen den AWD anhängig. Im Herbst wird nahezu täglich gegen den AWD verhandelt.

In allen Sammelklagen des VKI finden im September Verhandlungen am HG Wien (1030 Wien,
Marxergasse 1a)
statt:
Sammelklage I (rund 120 Geschädigte - 2 Mio StW): 23.9.2010, 14.00 - 16.00, Saal 1712.
Sammelklage II (rund 120 Geschädigte - 2 Mio StW): 14.9.2010, 9.00 - 11.00, Saal 708.
Sammelklage III (rund 1300 Geschädigte - rund 21 Mio StW): 14.9.2010, 13.00 - 16.30, Saal 708.
Sammelklage IV (rund 85 Geschädigte - rund 1,3 Mio StW): 29.9.2010, 9.30 - 13.00, Saal 708.
Sammelklage V (rund 335 Geschädigte - rund 13 Mio StW): 24.9.2010, 9.00 - 11.00, Saal 2205.
Dazu kommen Tagsatzungen in Musterprozessen sowie zahlreiche Tagsatzungen in den Verfahren, die rechtsschutzversicherte AWD-Kunden als Einzelverfahren führen.
Für die Woche ab 15.11.2010 hat das Gericht weiters für vier ganze Tage die Einvernahme von Zeugen in Sammelklage III angekündigt.
Die Verhandlungen sind öffentlich. Geschädigte sind als Zeugen genannt und dürfen daher bei Klagen, die ihren Anspruch umfassen uU nicht in den Saal. Sie können aber die Verhandlungen anderer Klagen durchaus besuchen.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Verbraucherkredit: Kommission legt überarbeiteten Vorschlag vor, um Einigung zu erleichtern

Die Europäische Kommission hat heute einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen, mit der die Verbraucherrechte in einem echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen EU-weit angeglichen werden sollen. In diesem überarbeiteten Vorschlag, der eine Einigung zwischen Parlament und Rat einfacher machen soll, werden die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung berücksichtigt. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem ersten überarbeiteten Vorschlag der Kommission vom Oktober 2004 gehört die Fokussierung auf die eigentlichen Verbraucherkredite (bis 50 000 Euro); der Hypothekarkredit wird ausgeklammert. Aufgrund des neuen Wortlauts sind die Mitgliedstaaten bei der Anpassung gewisser Bestimmungen an ihre innerstaatlichen Gegebenheiten flexibler; zugleich wird das Binnenmarktprinzip durch eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung gewahrt. Den Verbrauchern werden insbesondere zuerkannt: das Recht auf Widerruf binnen 14 Tagen, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits und das Recht, einen Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht zustande kommt.

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang