Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Energieanbieter Energie Steiermark Kunden GmbH (Energie Steiermark) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit Energie Steiermark auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die am 1. Jänner 2019 erfolgte Preiserhöhung. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.08.2020.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh ist mit einer Kompensation von rund EUR 42,00 zu rechnen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung im Jänner 2019 betroffen waren und einen der folgenden Stromtarife bei Energie Steiermark beziehen bzw. bezogen haben:
- E-Privat Plus
- E-Privat Vario
- E-Privat Vario Eco
- E-Privat Kombi
- E-Privat Vario Sommerschwachlast
- E-Privat Vario Landwirtschaft
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden, die von der Preiserhöhung vom 1. Jänner 2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 18. Juli 2021 möglich:
Wichtige Informationen - FAQ