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Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - Energie Steiermark

Wichtige Hinweise - FAQ’s

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion mit Energie Steiermark Kunden GmbH (Energie Steiermark) teilnehmen?

  • E-Privat Plus
  • E-Privat Vario
  • E-Privat Vario Eco
  • E-Privat Kombi
  • E-Privat Vario Sommerschwachlast
  • E-Privat Vario Landwirtschaft
     

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?

Es werden alle Ihre Stromanlagen berücksichtigt, die im Zeitraum vom  01.01.2019 bis 31.08.2020 aktiv waren und mit den oben genannten Haushaltstarifen beliefert wurden.

Wo finde ich meine Kundennummer?
Die Kundennummer finden Sie auf der Jahresabrechnung (Seite 1) oder auf dem an Sie ergangenen Kundenschreiben der Energie Steiermark. Es handelt sich um eine 5-7 stellige Zahl, in Ausnahmefällen kann diese auch weniger als 5 Stellen aufweisen.

Wo finde ich meine Anlagennummer?
Die Anlagennummer finden Sie auf der Jahresabrechnung (Seite 1) oder auf dem an Sie ergangenen Kundenschreiben der Energie SteiermarkEs handelt sich um eine 5-10 stellige Zahl, in Ausnahmefällen kann diese auch weniger als 5 Stellen aufweisen.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit Energie Steiermark. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?

Ja, sofern Sie mit Ihrem Haushaltstarif von der Preiserhöhung Anfang 2019 betroffen waren.

Wie wird der Geldersatz für die betroffenen Anlagen ermittelt?

Der Geldersatz ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019. Für jenen Zeitraum, welcher noch nicht abgerechnet wurde, wird der Verbrauch bis 31.8.2020 rechnerisch ermittelt. Grundlage für die Hochrechnung ist der Verbrauch Ihrer letzten Jahresabrechnung. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh ist mit einer Kompensation von rund EUR 42,00 zu rechnen.

Deckt der Geldersatz die mir durch die Preisanpassung vom 01.01.2019 entstandenen Mehrkosten ab?

Ja, die Ihnen entstandenen Mehrkosten sind mit der Rückerstattung kompensiert.

Wie wird der Geldersatz ausbezahlt?

Kunden können bei der Anmeldung zur VKI-Aktion wählen, ob sie den Geldersatz entweder zeitnah auf ihr Bankkonto ausgezahlt oder in Form einer Gutschrift auf der nächsten Jahresabrechnung erhalten wollen. Je nach Abrechnungszeitpunkt kann es bis zu 13 Monate dauern, bis die Gutschrift auf der Jahresabrechnung erfolgt.

Muss ich mich an der VKI-Aktion anmelden wenn ich statt der Barauszahlung eine Gutschrift auf die nächste Jahresabrechnung haben möchte?

Ja.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der VKI-Aktion (bzw. von der Grundsatzentscheidung des OGH gegen einen anderen Energieanbieter) betroffen bzw. werden diese bei der Einigung mit der Energie Steiermark berücksichtigt?

Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI Ihre letzte Jahresabrechnung für die Sammelaktion?

Nein. Unterlagen sind keine an den VKI zu übermitteln.

Ich habe/hatte mehrere Anlagen bei Energie Steiermark angemeldet. Muss ich jede Anlage (= Anlagennummer) bei der Aktion anmelden?

Ja. Die Rückerstattung erfolgt pro Anlagennummer. Die Anmeldung ist für jede Kunden- und Anlagennummer separat zu erstellen.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben? Energie Steiermark hat meine Kontodaten bereits.

An der Aktion können auch ehemalige Kunden der Energie Steiermark teilnehmen. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt Energie Steiermark daher eine aktuelle Bankverbindung.

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