Zum Inhalt

VKI-Klagen zeigen erste Erfolge

Die einseitigen Preiserhöhungen der Reiseveranstalter werden gerichtlich geprüft. Ruefa lenkt ein.

Die einseitigen Preiserhöhungen der Reiseveranstalter aufgrund gestiegener Kerosinpreise sind - bei bereits gebuchten Reisen - nach Auffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig.

 Der VKI hat deshalb sieben Veranstalter geklagt und bereits vor Urteilsspruch einen ersten Erfolg erzielt: Ruefa hat sich zur Rückzahlung der Reisepreiserhöhung an seine Kunden bereit erklärt.

Einseitige Preiserhöhungen unzulässig

Im Sommer 2004 haben viele Reiseveranstalter - aufgrund gestiegener Kerosinpreise - auch bei bereits gebuchten Reisen einseitig die Preise erhöht; dies allerdings ohne ausreichende vertragliche Grundlage. "Das Konsumentenschutzgesetz verlangt nämlich bei der Vereinbarung von Preisänderungsklauseln genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises. Da sich diese in den Klauseln der Reiseveranstalter nicht finden, sind einseitige Preiserhöhungen unzulässig", erläutert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht, die Rechtslage.

Sieben Reiseveranstalter geklagt

Der VKI hat deshalb - auch im Lichte von rund 600 Beschwerdefällen - im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) sieben Reiseveranstalter - Gulet, TUI, Tai Pan, Neckermann (Thomas Cook), Nazar, Delphin und Ruefa - geklagt und diese in den dokumentierten Fällen zur Rückzahlung aufgefordert.

Ruefa zahlt zurück

Diese Klagen zeigen erste Erfolge: Nachdem Ruefa zur ersten Verhandlung nicht erschien und sich deshalb ein Versäumnisurteil einhandelte, erklärte sich der Reiseveranstalter letztlich zur Rückzahlung der Preiserhöhung bereit. Delphin und Neckermann wollen zwar die gerichtliche Klärung der Gestaltung der Klausel abwarten, signalisieren aber für den Fall eines Sieges des VKI den Willen, Rückzahlungen an Reisende vorzunehmen. Die anderen setzen auf die gerichtliche Klärung und waren zu keiner Stellungnahme zur Rückzahlung bereit.

Originelle Argumentation

TUI und Gulet argumentieren vor Gericht besonders originell: Man habe den Reisenden lediglich eine einvernehmliche Preiserhöhung angeboten und diese sei von den Reisenden angenommen worden. Wie man sich aber erklärt, dass viele Reisende nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich der Rückforderung" solche Zahlungen geleistet haben, werden die Gerichte zu klären haben.

Gute Chancen

"Wir rechnen uns gute Chancen aus, dass uns die Gerichte Recht geben und einseitige Preiserhöhungen auf Basis von intransparenten Klauseln untersagen," zieht Kolba eine Zwischenbilanz. "Sollte dann feststehen, dass Erhöhungen unzulässig waren, müssen die Reiseveranstalter Rückzahlungen an ihre Kunden leisten."

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang