Zum Inhalt

VKI - Montafonerbahn: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

, aktualisiert am

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 31.05.2021 möglich.

In den Geschäftsbedingungen der Montafonerbahn AG befand sich bis Anfang 2020 eine Preisanpassungsklausel, die in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eines anderen Energieanbieters vom Obersten Gerichtshof für gesetzwidrig beurteilt wurde. 
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden konnte sich der VKI mit der Montafonerbahn auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

  • Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01. Jänner 2019.
  • Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von der Montafonerbahn beziehen bzw bezogen haben.    

- Strom und Ökostromtarife:

  • Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
  • Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
  • Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online)

Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der Montafonerbahn, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.

Anmeldefrist

Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2021 möglich.

Wichtige Informationen - FAQs 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

AI Act: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft

Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang