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VKI - Montafonerbahn: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

, aktualisiert am

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 31.05.2021 möglich.

In den Geschäftsbedingungen der Montafonerbahn AG befand sich bis Anfang 2020 eine Preisanpassungsklausel, die in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eines anderen Energieanbieters vom Obersten Gerichtshof für gesetzwidrig beurteilt wurde. 
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden konnte sich der VKI mit der Montafonerbahn auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

  • Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01. Jänner 2019.
  • Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von der Montafonerbahn beziehen bzw bezogen haben.    

- Strom und Ökostromtarife:

  • Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
  • Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
  • Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online)

Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der Montafonerbahn, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.

Anmeldefrist

Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2021 möglich.

Wichtige Informationen - FAQs 

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