Zum Inhalt

VKI - Montafonerbahn: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

, aktualisiert am

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 31.05.2021 möglich.

In den Geschäftsbedingungen der Montafonerbahn AG befand sich bis Anfang 2020 eine Preisanpassungsklausel, die in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eines anderen Energieanbieters vom Obersten Gerichtshof für gesetzwidrig beurteilt wurde. 
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden konnte sich der VKI mit der Montafonerbahn auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

  • Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01. Jänner 2019.
  • Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von der Montafonerbahn beziehen bzw bezogen haben.    

- Strom und Ökostromtarife:

  • Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
  • Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
  • Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online)

Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der Montafonerbahn, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.

Anmeldefrist

Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2021 möglich.

Wichtige Informationen - FAQs 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

Geschlechtsumwandlung - OGH untersagt diskriminierende Versicherungsklausel

Geschlechtsumwandlung - OGH untersagt diskriminierende Versicherungsklausel

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den "muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" aufgrund eines Risikoausschlusses, der transgender und intersexuellen Personen die Möglichkeit nimmt eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen, wodurch diese Personengruppe diskriminiert wird. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI.

Energiereform: Nachbesserungsbedarf beim Preisänderungsrecht

Energiereform: Nachbesserungsbedarf beim Preisänderungsrecht

Der am 7.7.2025 in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz bezweckt, die Rechte und den Schutz der Endkund:innen im Bereich der Energieversorgung zu stärken und die Transparenz für Verbraucher:innen zu erhöhen. Der VKI sieht Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zum Preisänderungsrecht.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang