Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums (BMASK) über 120 Musterprozesse pro Jahr. Seit Sommer 2008 ist ein Musterprozess des VKI gegen eine Bank, einen AWD-Berater und den AWD beim Bezirksgericht für Handelssachen anhängig gewesen. Dieses Verfahren behandelte nicht die systematischen Beratungsfehler im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien, sondern eine Beratung zur Aufnahme eines Fremdwährungskredites. Der betroffene Verbraucher warf dem AWD-Berater vor, den Antrag für einen Sparplan (Immoaktien als Tilgungsträger) verabredungswidrig an die Bank weitergeleitet zu haben. Keine Rede war dagegen von einer falschen Risikoaufklärung. In diesem Verfahren wurde in erster Instanz die Klage des VKI jetzt abgewiesen. Der VKI prüft die Berufung.
"Dieses Verfahren hat mit dem Vorwurf an den AWD, konservativen Anlegern Immofinanz- und Immoeast-Aktien als ,sicher‘ verhökert zu haben, keinerlei Zusammenhang", stellt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, klar. "Alle Sach- und Rechtsfragen rund um die Sammelklagen des VKI gegen den AWD im Zusammenhang mit Immofinanz- und Immoeast waren in diesem Verfahren kein Thema. Es ist also ein Fehlverständnis, wenn davon berichtet wird, der AWD habe - in diesem Zusammenhang - gegen den VKI gewonnen."
Im Zusammenhang mit den Sammelklagen des VKI gegen den AWD sind vielmehr vier Klagen bei Gerichten anhängig: Mit einer Verbandsklage werden gesetzwidrige Tatsachenbestätigungen in den Gesprächsprotokollen des AWD bekämpft. In drei Musterprozessen werden - exemplarisch - Schadenersatzansprüche von geschädigten AnlegerInnen geltend gemacht. Diese Verfahren sind alle in erster Instanz anhängig. Über die Verbandsklage wird das Handelsgericht Wien am 30.3.2009 verhandeln.
"Wir befinden uns derzeit in jener Phase, in der sich die rund 6500 BeschwerdeführerInnen bis Ende März 2009 überlegen können, ob sie sich nun konkret der Sammelklage des VKI gegen den AWD anschließen wollen. Es ist natürlich im Interesse des AWD, hier potentielle Kläger zu verunsichern", stellt Kolba fest. "Die Geschädigten sollten sich durch diese Manöver nicht kopfscheu machen lassen." Der VKI, der Prozessfinanzierer FORIS und Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser haben die Vorwürfe gegen den AWD auf Herz und Nieren geprüft und gehen davon aus, dass Schadenersatzansprüche bei Gericht mit hoher Aussicht auf Erfolg durchgesetzt werden können.
Im übrigen liegt uns auch bereits ein - in erster Instanz - erfolgreiches Urteil eines rechtsschutzversicherten Geschädigten gegen den AWD vor.