Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet Anlegern bei geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds sowie bei Lebensversicherungs-Fonds der Firma MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, die sich durch MPC oder eine Tochterfirma beim Investment in diese Fonds falsch informiert sehen, an, sich als Privatbeteiligte dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft anzuschließen. Wegen des großen Andranges hat der VKI die Frist zur Einmeldung über www.verbraucherrecht.at auf 23.12.2014 verlängert.
Seit der VKI Ende September 2014 in Zusammenhang mit geschlossenen Immobilienfonds der Firma MPC Münchmeyer Petersen Capital AG in Holland aufgedeckt hat, dass beim Ankauf der Immobilien verschiedene Zwischenhändler aus dem Firmenimperium der Hanzevast - einem niederländischen Makler - Gewinne von durchschnittlich 4,3 Prozent der Kaufpreise erzielt haben und diese Vorgänge in den Kapitalmarktprospekten der Fonds keine Erwähnung fanden, haben sich hunderte Anleger beim VKI gemeldet.
Viele Konsumentinnen und Konsumenten, die sich durch Tochterfirmen der MPC geschädigt fühlen, haben sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen MPC inzwischen als Privatbeteiligte angeschlossen.
Der VKI hatte die Anmeldung ursprünglich mit 30.11.2014 befristet.
Aufgrund des großen Andrangs wird diese Frist nun bis zum 23.12.2014 verlängert. Bis dahin können MPC-Anleger ihre Ansprüche über www.verbraucherrecht.at an den VKI melden. Für die Teilnahme an der Aktion ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 150 Euro zu leisten.
Der VKI wird im Gegenzug Betroffene im Strafakt als Privatbeteiligte anschließen und das Strafverfahren auch anwaltlich betreuen lassen.
MPC ging bis dato mit Forderung nach Gegendarstellung gegen den VKI - aber auch eine Reihe von Medien, die über den Fall berichtet hatten - vor. "Wir werden uns durch ein solches Vorgehen nicht mundtot machen lassen", kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI an. "Wir bleiben auf Kurs und stellen uns auf eine lange rechtliche Auseinandersetzung zu den geschlossenen Fonds ein. Der VKI hat in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass er bei Sammelaktionen einen langen Atem hat - und zwar durchaus mit Erfolgen für die betroffenen Anleger."