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VKI-Sammelklage: Prozessauftakt gegen Nürnberger Lebensversicherung

VKI klagt beim LG Salzburg für 181 Betroffene Kapitalverlust von 800.000 Euro plus Zinsen ein.

Grundlegenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge können Versicherungsnehmer, die nicht oder fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen informiert wurden, unbefristet vom Vertrag zurücktreten ("Spätrücktritt"). Im Fall eines Rücktritts sind die Verträge rückabzuwickeln.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konnte bereits im Herbst 2017 einen Vergleich mit der Versicherungsbranche erzielen. Drei größere Versicherer weigerten sich allerdings, dieser Lösung beizutreten, unter anderem die Nürnberger Versicherung AG Österreich (Nürnberger) aus Salzburg. Der VKI brachte daher vor einem Jahr im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die Nürnberger ein. . Das Prozesskostenrisiko wurde von der OMNI BRIDGEWAY übernommen.

Heute beginnt der Prozess beim Landesgericht Salzburg (LG Salzburg). Dabei vertritt der VKI 181 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung erklärt hatten. In der Sammelklage gegen die Nürnberger Versicherung AG Österreich (Nürnberger) wird ein Kapitalverlust von insgesamt rund 800.000 Euro geltend gemacht, Der hohe Kapitalverlust von durchschnittlich 4.400 Euro, den die Konsumentinnen und Konsumenten erlitten haben, ergibt sich aus der Differenz zwischen den einbezahlten Prämien und dem ausbezahlten Rückkaufswert. Hinzu kommen noch Zinsen von 4 Prozent für die Prämienzahlungen. Der Gesamtstreitwert beträgt samt Zinsen rund 2,2 Millionen Euro.

Das LG Salzburg wird im Verfahren die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und jenem Wert behandeln, der nach einem Rücktritt auszuzahlen ist. Nach Ansicht des VKI sind dabei im Wesentlichen die Prämien plus Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen ist lediglich eine Risikoprämie.

Die Nürnberger bestreitet unter anderem die Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen. Dem steht allerdings die Tatsache gegenüber, dass Informationen zum Rücktritt für die Betroffenen nur an versteckten Stellen in den Unterlagen zu finden waren. Damit kann aus Sicht des VKI nicht von einer korrekten Belehrung gesprochen werden.

Thema werden auch die massiven Kosten sein, die bei diesen Lebensversicherungen verrechnet wurden. Die Kostenabzüge der Nürnberger betrugen im Durchschnitt mehrere tausend Euro und überschreiten in einigen Fällen sogar deutlich die 10.000-Euro-Grenze.

Das Rücktrittsrecht soll Konsumentinnen und Konsumenten vor falschen Anlageentscheidungen schützen. Der immense Kapitalverlust von rund 800.000 Euro zeigt deutlich, welche Bedeutung diesem Rücktrittsrecht zukommt. Betroffene haben zigtausend Euro bei ihrer Lebensversicherung verloren. Das liegt vor allem auch an den massiven Kostenabzügen der Nürnberger. Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor solchen Verträgen und Verlusten geschützt werden.

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