Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage ist eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen.
- Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Durchschnitt 2019) ergibt dies für 15 Monate einen Betrag von rund EUR 45,00
Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei TIWAG betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von TIWAG beziehen bzw bezogen haben.
- comfort+ (privat, ehemals FAIRPLUS privat)
- nacht+ (privat)
- eco (privat)
- Völsersee (privat)
Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der TIWAG mehr haben.
Anmeldefrist
Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 10. Jänner 2021 möglich.