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Unterlassungserklärung Blaha Möbel
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Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Blaha Gartenmöbel hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB zu unterlassen, die nachstehenden oder sinngleiche Klauseln zu verwenden und sich auf solche auch nicht zu berufen:

  1. Mündliche Nebenabmachungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
  2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
  3. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
  4. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Bezahlung sämtlicher vorprozessualer Mahn- und Inkassospesen. Pro Mahnung sind EUR 7,00 vom Kunden zu ersetzen. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - beispielsweise Entwertung bzw. Abnützung der Waren, Entschädigung für eigene Transportkosten, etc. - und anderes mehr bleiben uns vorbehalten.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  6. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns einzulagern. Die dadurch entstehende Manipulations- und Lagerungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir verrechnen dafür 3 % je Tag vom Listenpreis der Ware (zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe). Wir haben das Recht auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einem möglichen Mindererlös von 25% des Kaufpreises zu bezahlen hat; unser Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  7. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  8. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
  9. IX. PRODUKTHAFTUNG

(1) Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit und funktionstüchtig an unsere Kunden übergeben. Die gesetzliche Garantiezeit beginnt mit Auslieferung ab Werk. Garantieausschlüsse: 

• natürliche Abnützung von Verschleißteilen (z.B. Bezugsstoffe, Räder etc.) 

• Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz 

• vom Kunden eingesandte und von uns verarbeitete Materialien (z.B. Kundenstoff) 

Durch die übernommenen Garantieleistungen werden weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt entstanden sind, sowie für sonstige Schadensersatzansprüche. Durch erbrachte Garantieleistungen wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert.

  1. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubten Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden.
  2. Bei Zahlungsverzug (Pkt. IV. 3. und 4.), Annahmeverzug (Pkt. V. 6.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
  3. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - beispielsweise Entwertung bzw. Abnützung der Waren, Entschädigung für eigene Transportkosten, etc. - und anderes mehr bleiben uns vorbehalten.
  4. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
  5. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubten Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
  6. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Der VKI hat Blaha Gartenmöbel eine Aufbrauchsfrist für die Verwendung der inkriminierten Klauseln bis spätestens 22. Jänner 2026 eingeräumt. 

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