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Weitere Niederlage für Lyoness

Drei Berufungsentscheidungen bestätigen Rücktrittsrecht für Businesskunden

Gegen die weltweit tätige Einkaufsgemeinschaft Lyoness gibt es eine weitere erfreuliche Entwicklung. Innerhalb kurzer Frist ergingen drei Berufungsentscheidungen gegen Lyoness.

Die Berufungsrichter kamen kurz zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:

- Werbekampagnen sind prospektpflichtige Veranlagungen, von denen Verbraucher nach § 8 Kapitalmarktgesetz (KMG) zurücktreten können.
- Den Businesspartnern steht der Rücktritt vom Vertrag im Fernabsatz gem.§ 5e KSchG (alte Fassung) offen.
- Zusätzlich ist ein Rücktritt vom Vorauszahlungskauf (Gutscheinanzahlung) gem. § 27 KSchG zulässig.
Beispielhaft hielt das LG Linz fest, dass bei einer Gutscheinanzahlung von EUR 2.000,00 (dem ein vom Partnerunternehmen an Lyoness gewährter Rabattes über 4% zu Grunde liegt) eine Aufzahlung von EUR 48.000,00 für Businesspartner notwendig wäre, um Gutscheine im Wert von EUR 50.000,00 von Lyoness zu erhalten.
- Dass Nutzer des Lyonesssystems per se Unternehmer seien, ließen die Richter nicht gelten.
- Den Klägern wurde überdies 4% Zinsen zugesprochen.

Inhaltlich folgen die Entscheidungen dem vom VKI - im Auftrag des Sozialministerium - geführten Musterverfahren (HG Wien 28.3.2014, 24 Cg 24/13h).

Die Urteile sind rechtskräftig (Stand: 16.7.2015).

LG Linz 16.05.2015, 35 R 50/14x: Rücktritt nach § 5 KMG und § 5e KSchG (a.F.)
LG Linz 16.05.2015, 35 R 51/14v: Rücktritt nach § 5 KMG und § 5e KSchG (a.F.)
LG Linz 09.06.2015, 32 R 135/14z: Rücktritt nach § 5e KSchG (a.F.) und § 27 KSchG

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Klagevertreter: Mag. Eric Breiteneder, RA in Wien

Anmerkung:
Im Übrigen bestätigten schon mehrere (rechtskräftige) Urteile die Rücktrittsvoraussetzungen von Businesskunden gegenüber Lyoness, die RA Mag. Eric Breiteneder für die Kläger erreichen konnte.

- LG Krems 30.6.2013, 6 Cg 34/13d: Rücktritt nach § 5e KSchG und Nichtigkeit der Verträge, weil das Geschäftsmodell der Beklagten einem Schneeballsystem so ähnlich ist, dass die darauf bezüglichen Bestimmungen zumindest analog anzuwenden sind.
- BG Amstetten 12.8.2013, 30 C 125/12i: Rücktritt nach § 27 KSchG (Vorauszahlungskäufe)
- BGHS Wien 26.3.2014, 17 C 582/13g: Rücktritt nach § 5e KSchG und § 27 KSchG

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Lyoness Europe wegen 61 gesetzwidriger Klauseln. Die Einkaufsgemeinschaft hat gegen das klagsstattgebende Urteil des HG Wien Berufung eingelegt.

Aus juristische Seite beschäftigt Lyoness nicht nur die Zivilgerichte. Seit Frühjahr 2012 ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa.

Lesen Sie mehr:
VKI Sammelaktion gegen Lyoness - Lösungsweg führt in die Niederlande

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