Im Streit um unklare Vertragsklauseln bei vorzeitiger Auflösung von Lebensversicherungen liegen weitere Urteile vor: Der Oberste Gerichtshof beurteilt 13 Klauseln der Skandia Lebensversicherung, das Handelsgericht Wien 6 Klauseln der Raiffeisen Versicherung. Alle Klauseln sind gesetzwidrig.
Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auflöst, bekommt in den ersten Jahren entweder keinen oder nur einen sehr geringen (Rückkaufs-)wert ausbezahlt. Auf diesen Umstand wurde in den letzten 10 Jahren in sehr vielen Verträgen nicht ausreichend hingewiesen. Der VKI wurde daher vom BMSK mit Verbandsklagen gegen alle großen österreichischen Versicherungsgesellschaften beauftragt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt die beanstandeten 13 Klauseln als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswertabrechnungen. Die Kostenbelastung wird nämlich nicht offengelegt.
Auch das HG Wien beurteilt die sechs vom VKI bekämpftern Klauseln als gesetzwidrig. Auch dort geht es vor allem um die fehlende Aufklärung um die Kostenbelastung bei einem vorzeitigen Ausstieg.
Damit liegen mittlerweile insgesamt sieben Urteile des OGH zu intransparenten Klauseln bei Lebensversicherungen vor (Uniqa, Victoria Volksbanken und ÖBV, Finance Life, Generali und Aspecta).
Die Urteile haben weitreichende Auswirkungen: Die Versicherungen, zu denen rechtskräftige Urteile vorliegen, dürfen sich nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und müssen daher unter gewissen Voraussetzungen in Zukunft höhere Rückkaufswerte auszahlen, wenn derartige Klauseln verwendet wurden, für die Vergangenheit muss es Nachzahlungen geben.
Der VKI unterstützt im Auftrag des BMSK betroffene Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf höhere Rückkaufswerte. Der VKI schätzt Schäden nach einem Rückkauf von Lebensversicherungen ab und macht diese gegenüber den Versicherungen geltend. Die Teilnahme an dieser Aktion ist kostenlos.
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