Soeben wurde dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) in einer weiteren Sammelklage des VKI und der Arbeiterkammern Kärnten, Vorarlberg und Tirol zugestellt.
Das OLG Wien kommt auch in dieser Entscheidung zu der Auffassung, dass die - vom Erstgericht wegen angeblicher Verjährung abgewiesenen Ansprüche - nicht verjährt sind.
Die Verwendung gesetzwidriger Klauseln macht die BAWAG gegenüber den Kreditnehmern schadenersatzpflichtig. Schadenersatzansprüche verjähren aber erst, wenn der Geschädigte den Schaden und den Schädiger soweit kennt, dass er mit Aussicht auf Erfolg klagen könne. Das sei durch vereinzelte Medienberichte in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts aber nicht der Fall gewesen. Die Ansprüche der Kreditnehmer sind daher nicht verjährt.
Die Klage wurde zur Feststellung der Ersatzansprüche der Höhe nach an das Erstgericht zurückverwiesen. In einem Fall wurde - die Beklagte hatte die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen des VKI zugestanden - der Klagsbetrag von rund 5000 Euro sogar zugesprochen.
"Es ist nun hoch an der Zeit, dass die BAWAG vom hohen Ross steigt und dieses unrühmliche Kapitel aus den Neunzigerjahren durch Entschädigung der Kreditnehmer zu einem Ende führt," appelliert Dr. Peter Kolba, Leiter VKI-Bereich Recht, an die BAWAG. "Die Kreditnehmer warten schließlich schon seit Jahren auf eine Entschädigung und die Beschäftigung der Gerichte könnte - kommt man zu einer Lösung - auch beendet werden."