Zum Inhalt

Zeitschrift für Verbraucherrecht im 11. Jahrgang!

Zeitschrift für Verbraucherrecht Cover
Bild: Manz/VKI

Mit der ersten Ausgabe im Jahr 2023, einem optischen Makeover und jeder Menge neuer Inhalte startet die Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) in ihren 11. Jahrgang!

Die Themenschwerpunkte im aktuellen Heft betreffen:

  • (Un-)Zulässigkeit von Zusatzentgelten: Weichenstellungen in der neueren Rechtsprechung
  • Mieter:innenschutz: Regressproblematik in der Gebäudeversicherung
  • Intransparente Rentenoptionsklauseln in der Lebensversicherung: Rechtsfolgen PRO & CONTRA
  • Dieselskandal: Erste EuGH-Judikatur sichert angemessenen Schadenersatz für Käufer:innen
  • KuKuSpoSiG: Erste Rechtsprechung re Gutscheinauszahlung

Nähere Infos und alle Inhalte der Ausgabe finden Sie hier.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Skigebiet

Gesetzwidrige Verzichtserklärung auf Rückerstattungsansprüche

Der VKI hatte die Bergbahnen Westendorf Gesellschaft m.b.H geklagt. Gegenstand des Verfahrens ist eine Verzichtserklärung der Verbraucher:innen für allfällige Rückerstattungsansprüche bei teilweiser oder gänzlicher Einstellung des Skiliftbetriebs.

Handwerker

Rücktritt vom Handwerkvertrag

Hat ein Handwerker-Unternehmen bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag die Verbraucher:innen nicht über das Rücktrittsrecht belehrt und treten diese vom Vertrag zurück, müssen die Verbraucher:innen kein Entgelt zahlen.

alt

EuGH: Keine „Erheblichkeitsschwelle“ für immateriellen Schadenersatz nach der DSGVO

Im Vorlageverfahren in der Rechtssache „Österreichische Post“ stellt der Europäische Gerichtshof erstmals klar, dass bei DSGVO-Verstößen kein „Strafschadenersatz“ zusteht, immaterielle Schäden aber unabhängig von ihrer Schwere zu ersetzen sind. Die Haftung darf nicht auf „erhebliche Schäden“ beschränkt werden.
Es handelt sich um das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung nach der DSGVO.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang