Zum Inhalt
Aligner
Bild: G Estudios Multimedia/shutterstock.com

Exekutionsstrafe für Plus Dental

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sunshine Smile GmbH, die auch unter dem Namen „Plus Dental“ auftritt, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Die Sunshine Smile GmbH ließ es nicht zu einem Urteil kommen, sondern verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich bestimmte Werbungen zu unterlassen. In der Folge verstieß das Unternehmen aber mehrmals gegen diesen Vergleich, weshalb der VKI einen Exekutionsantrag einbrachte. Das Bezirksgericht Donaustadt sprach nun eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro aus.

Die Sunshine Smile GmbH verpflichtete sich nach Klage des VKI, es im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, Zahnkorrekturen mit einem bestimmten monatlich wiederkehrenden Preis zu bewerben, ohne ausreichend deutlich darauf hinzuweisen, wie lange dieser Preis zu bezahlen ist. So wurde etwa mit einem Preis von 51,10 Euro im Monat und „Gerade Zähne in 6-9 Monaten“ geworben. Tatsächlich mussten Verbraucher aber diesen Betrag vier Jahre lang durchgehend monatlich zu bezahlen (48-mal; somit insgesamt 2.452,80 Euro). Der gerichtliche Vergleich mit dem VKI wurde am 22.Juni 2020 abgeschlossen.

Im Jahr 2022 bewarb die Sunshine Smile GmbH Zahnkorrekturen mit „ab 27,57 € monatlich“. Wiederum wurde nicht darauf hingewiesen, wie lange dieser Preis zu bezahlen sei, nämlich für eine Dauer von 72 Monaten – unabhängig von der Behandlungsdauer.

Der VKI konnte die Werbung an sechs Tagen nachweisen. Das Gericht hat nun eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro festgelegt.

Der Exekutionsbeschluss ist rechtskräftig.

BG Donaustadt 3.10.2022, 14 E 1954/22z

Vertreter des VKI: Mag. Matthias Strohmayer, LL.M., Rechtsanwalt in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Temu I

Unterlassungserklärung von Temu I

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang