Zum Inhalt

Besitzstörungsabzocke durch PV 22

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich zwischen VKI und PV 22

Bei vielen Autofahrern sorgte die PV 22 (PV22 Parkplatzvermietung GmbH) mit überhöhten Abmahnkosten für Ärger. In einem im Auftrag des Sozialministeriums angestrengten Verfahren konnte der VKI einen Unterlassungsvergleich mit der PV22 sowie ihrem Geschäftsführer erwirken: Sie haben es künftig zu unterlassen, Entgelte zu verrechnen, welche die tatsächlich entstandenen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung übersteigen. Bei selbst verfassten Schreiben sind das nach Ansicht des VKI maximal Kosten für die Halterabfrage und Portokosten.

HG Wien, 10 Cg 2/25m

HG Wien, 39 CG 80/2024v

Klagsvertreter: Dr. Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang