Bei vielen Autofahrern sorgte die PV 22 (PV22 Parkplatzvermietung GmbH) mit überhöhten Abmahnkosten für Ärger. In einem im Auftrag des Sozialministeriums angestrengten Verfahren konnte der VKI einen Unterlassungsvergleich mit der PV22 sowie ihrem Geschäftsführer erwirken: Sie haben es künftig zu unterlassen, Entgelte zu verrechnen, welche die tatsächlich entstandenen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung übersteigen. Bei selbst verfassten Schreiben sind das nach Ansicht des VKI maximal Kosten für die Halterabfrage und Portokosten.
HG Wien, 10 Cg 2/25m
HG Wien, 39 CG 80/2024v
Klagsvertreter: Dr. Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt in Wien