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unsubby.com - Irreführung durch unzureichende Preistransparenz

Viele Nutzer:innen, die im Internet nach Vorlagen und Informationen für Kündigungen suchen, stoßen auf Anbieter von Kündigungsservices, mit denen sie in wenigen Klicks ein Kündigungsschreiben generieren können. Problematisch: Darüber, dass die Inanspruchnahme mit Kosten verbunden ist, wird nur kaum wahrnehmbar im Kleindruck informiert.

Ein Beispiel für einen solchen Service ist die Webseite www.unsubby.com, betrieben von der Single Click Solutions B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Das daraufhin ergangene Versäumungsurteil verpflichtet die Beklagte, es zu unterlassen, Verbraucher:innen nicht unmittelbar vor Abgabe ihrer Vertragserklärung klar und in hervorgehobener Weise auf den Gesamtpreis der Dienstleistung hinzuweisen.

HG Wien, 11 Cg 84/24a

Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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