Ein Beispiel für einen solchen Service ist die Webseite www.unsubby.com, betrieben von der Single Click Solutions B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Das daraufhin ergangene Versäumungsurteil verpflichtet die Beklagte, es zu unterlassen, Verbraucher:innen nicht unmittelbar vor Abgabe ihrer Vertragserklärung klar und in hervorgehobener Weise auf den Gesamtpreis der Dienstleistung hinzuweisen.
HG Wien, 11 Cg 84/24a
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien