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unsubby.com - Irreführung durch unzureichende Preistransparenz

Viele Nutzer:innen, die im Internet nach Vorlagen und Informationen für Kündigungen suchen, stoßen auf Anbieter von Kündigungsservices, mit denen sie in wenigen Klicks ein Kündigungsschreiben generieren können. Problematisch: Darüber, dass die Inanspruchnahme mit Kosten verbunden ist, wird nur kaum wahrnehmbar im Kleindruck informiert.

Ein Beispiel für einen solchen Service ist die Webseite www.unsubby.com, betrieben von der Single Click Solutions B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Das daraufhin ergangene Versäumungsurteil verpflichtet die Beklagte, es zu unterlassen, Verbraucher:innen nicht unmittelbar vor Abgabe ihrer Vertragserklärung klar und in hervorgehobener Weise auf den Gesamtpreis der Dienstleistung hinzuweisen.

HG Wien, 11 Cg 84/24a

Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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Sozialministerium

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