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Online-Nachhilfe
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GoStudent – Klausel zur Vertragsverlängerung ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun 17 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fällt unter anderem die Vertragsverlängerungsklausel von GoStudent weg, auf die das Unternehmen zahlreiche automatische Vertragsverlängerungen gestützt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim VKI haben sich in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden über das auf Online-Nachhilfe spezialisierte Unternehmen GoStudent gehäuft. Ein besonders Ärgernis für viele Konsument:innen war, dass sich Verträge automatisch verlängern sollten. Der VKI hat deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens genau geprüft und insgesamt 22 Klauseln beanstandet. Das HG Wien hat die Rechtsansicht zu 17 Klauseln bestätigt. Darunter befindet sich jene Klausel, die vorsieht, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit um ein weiteres „Paket“ zu denselben Konditionen verlängert.

Für unzulässig hat das HG Wien auch eine Klausel befunden, die es GoStudent jederzeit ermöglichen sollte, die über die Lernplattform angebotenen Services ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder ganz einzustellen. Der VKI hatte hier moniert, dass damit das Leistungsversprechen, das GoStudent den Konsument:innen gibt, ausgehöhlt wird.

Zudem hat der VKI wegen einer Klausel geklagt, die das gesetzlich zustehende Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Verträgen unzulässig einschränkt. So sollte das Rücktrittsrecht jedenfalls bereits dann entfallen, wenn eine erste Tutor-Einheit stattgefunden hat. Auch das befand da HG Wien für unzulässig.

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

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