Zum Inhalt

Investiert in Fonds-Depots bei Erste Bank oder Bank Austria?

Hol dir Geld zurück und melde dich zu unserer Sammelaktion an – kostenlos und ohne Risiken!

Wenn du Kund:in der Erste Bank oder der Bank Austria bist oder warst und vor dem 1. Jänner 2018 über eine der Banken in Fonds investiert hast, kannst du teilnehmen. Eine Teilnahme an unser Sammelaktion ist für dich auch dann möglich, wenn deine Fonds bereits aufgelöst wurden.

Hinterlasse uns deine E-Mail-Adresse und erhalte weitere Informationen, welche Voraussetzungen du für eine Teilnahme mitbringen musst, wie du dich anmelden kannst und welche Unterlagen du dafür benötigst!

Jetzt weitere Infos anfordern!

Bitte beachte: Alle Felder mit einem * sind Pflichtfelder.
Diese Daten benötigen wir in jedem Fall, um dir weitere Infos zur Sammelaktion zuschicken zu können.

Angaben zu deiner Person

Einwilligung zur Verarbeitung deiner persönlichen Daten
Diese Zustimmung benötigen wir, um dir weitere Informationen zur Sammelaktion Lebensversicherungen des VKI und zu den Teilnahmebedingungen zu schicken. Diese Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen.
Einwilligung zu Angeboten und Informationen des VKI
Mit dieser Zustimmung willigst du ein, dass du Informationen zum VKI und seinen Angeboten erhältst. Diese Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen, beispielsweise per E-Mail an datenschutz@vki.at.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Energiereform: Nachbesserungsbedarf beim Preisänderungsrecht

Energiereform: Nachbesserungsbedarf beim Preisänderungsrecht

Der am 7.7.2025 in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz bezweckt, die Rechte und den Schutz der Endkund:innen im Bereich der Energieversorgung zu stärken und die Transparenz für Verbraucher:innen zu erhöhen. Der VKI sieht Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zum Preisänderungsrecht.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

„Versicherungsmathematische Grundsätze“ müssen laut OGH nicht erklärt werden

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang