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Wizz Air Unterlassungserklärung
Bild: alfonsosm/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. 

In den von der Wizz Air Hungary Ltd. verwendeten Allgemeinen Beförderungsbedingungen befanden sich mehrere Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind. 

Die Wizz Air Hungary Ltd. hat sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen mit Wohnsitz in Österreich in ihren Beförderungsbedingungen die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen, wobei eine Aufbrauchsfrist bis 31.10.2025 gewährt wurde:

  1. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen des Übereinkommens oder des geltenden Rechts unterliegen Ihr Beförderungsvertrag mit uns und diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen ungarischem Recht und werden nach diesem ausgelegt. (Klausel 3.1.1.)
  2. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen des Übereinkommens oder des geltenden Rechts unterliegen Ihr Beförderungsvertrag mit uns und diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen ungarischem Recht und werden nach diesem ausgelegt. (Klausel 3.3.1)
  3. Wenn Ihr Gepäck während eines Fluges beschädigt wird, verloren geht oder verspätet eintrifft, müssen Sie ein Mitglied unseres Bodenpersonals am Zielflughafen benachrichtigen, sobald Sie davon Kenntnis haben, dass es beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder sich verspätet. (Klausel 18.2.2)
  4. Falls Ihr Gepäck auf einem Hinflug mit mehr als vierundzwanzig (24) Stunden Verspätung eintrifft, können Sie einen angemessenen Betrag für unentbehrliche Gegenstände ausgeben, und zwar für höchstens drei (3) Tage. Um diese Zulage in Anspruch zu nehmen, müssen Sie innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach dem betreffenden Flug eine schriftliche Forderung über unser OnlineFormular einreichen. Sämtliche Forderungen sind durch entsprechende Nachweise (z. B. Quittungen) über die getätigten Ausgaben zu belegen. (Klausel 18.2.6)
  5. Wenn Ihr nicht aufgegebenes Gepäck oder Ihre persönlichen Gegenstände beschädigt werden, müssen Sie dies noch an Bord des Flugzeugs melden. Sollten Sie diese Bestimmung nicht einhalten, sind wir von der Haftung befreit. (Klausel 18.2.9)
  6. Vorbehaltlich der im Übereinkommen festgelegten Beschränkungen und Bestimmungen und wie in diesen Bedingungen anderweitig festgelegt, müssen Sie, falls Ihr Gepäck während der Beförderung im Luftverkehr durch uns beschädigt wird, die Reparatur Ihres Gepäcks veranlassen und uns die entsprechenden Quittungen zukommen lassen, damit wir dies überprüfen können. Sollte Ihr Gepäckstück irreparabel beschädigt sein, lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung darüber von der Reparaturwerkstatt ausstellen mit einer Angabe von Marke und Wert des Gepäckstücks, damit wir dies überprüfen können. (Klausel 18.2.10)

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