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Cyberjump Abmahnung
Bild: Heng Heng/adobe.stock.com

Unzulässige Klauseln in der „Individuellen Haftungserklärung“ der Cyberjump Austria GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Cyberjump Austria GmbH (Cyberjump) wegen 11 Klauseln in der von ihr verwendeten „Individuellen Haftungserklärung“ abgemahnt. Die Cyberjump Austria GmbH hat zu allen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

In der von Cyberjump verwendeten „Individuellen Haftungserklärung“ befanden sich elf Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind; beanstandet wurden insbesondere Haftungsausschlüsse. 

Zu folgenden Klauseln wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Aufbrauchsfrist bis 30.06.2025 abgegeben:

1. Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreibergesellschaft Cyberjump Austria GmbH gelesen habe und akzeptiere (…) (Klausel 1.)

2. Ich bestätige, dass ich die Hausordnung des Cyberjump Trampolinpark Wien 22 gelesen habe und akzeptiere. Ich verpflichte mich, den Cyberjump Trampolinpark Wien 22 nur in Übereinstimmung mit der Hausordnung und im Rahmen meiner für die Nutzung erforderlichen persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu benutzen. (Klausel 2.)

3. (…) Außerdem werde ich den Cyberjump Trampolinpark Wien 22 nur dann betreten, wenn ich über den für die verantwortungsvolle Nutzung des Cyberjump Trampolinpark Wien 22 erforderlichen körperlichen und geistigen Zustand verfüge, insbesondere über die entsprechende Disziplin, Selbsteinschätzung und Risikobewertung. (Klausel 3)

4. Ich nehme zur Kenntnis, dass für einige der Spiele und Geräte zusätzliche Anweisungen vor Ort bestehen können. Ich verpflichte mich, auf solche zusätzlichen Hinweise zu achten und sie zu befolgen.

Im Falle des Kaufs von Eintrittskarten (auch) für andere: Ich verpflichte mich, gekaufte Eintrittskarten nur an Personen weiterzugeben, die dies auch tun werden. (Klausel 4)

5. Ich verpflichte mich, jede unverhältnismäßige Gefahr zu vermeiden. (Klausel 5, Satz 1)

6. Ich verpflichte mich, Handlungen Dritter, die eine unverhältnismäßige Gefahr darstellen, zu melden. (Klausel 5, Satz 2)

7. Ich akzeptiere die Benutzung der Spiele und Geräte auf eigene Gefahr. Ich nehme zur Kenntnis und akzeptiere, dass die Haftung des Betreibers des Cyberjump Trampolinpark Wien 22 nur dann eintritt, wenn der Zustand der Spiele und Geräte nicht den Vorschriften über die sichere und bestimmungsgemäße Nutzung entspricht. (Klausel 5, Satz 3)

8. Ich werde alle von mir verursachten Schäden melden und erstatten. (Klausel 5, Satz 4)

9. Ich habe verstanden und akzeptiere, dass ich aus haftpflichtversicherungstechnischen Gründen Schadensfälle zum einen sofort vor Ort (neben der Aufnahme eines Unfallprotokolls), zum anderen durch Feststellung und Bezifferung meiner Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich melden muss. (Klausel 8)

10. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass mein Kind sich im Trampolin Park oder der Tag Active Arena ohne Begleitperson aufhalten und spielen darf. Ich übernehme jegliche Verantwortung und Haftung für Schäden oder Verletzungen meines Kindes/Kinder und bestätige, dass der Betreiber des Parkes keinerlei Verantwortung im Sinne einer Aufsichtsperson für meine Kinder während ihres Aufenthaltes im Trampolin Park oder der TagActive Arena übernimmt oder ausführt. (Klausel 9)

11. Ich bestätige, dass ich die oben angeführten Bedingungen und Bestimmungen gelesen und verstanden habe und diese akzeptiere. (Klausel 10)

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