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OGH: Time-Sharing-Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündbar

Wie andere Dauerschuldverhältnis auch, können Time-Sharing-Verträge jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

In einer mit Unterstützung der Arbeiterkammer Steiermark geführten Klage auf Feststellung der Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Teilzeitnutzungsvertrages mit Vereinskonstruktion hat der OGH unter Zurückweisung der ordentlichen Revision der beklagten Partei ausgesprochen, dass ein Teilzeitnutzungsverhältnis an einer Immobilie als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit gelöst werden kann.

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