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Flugzeug
CO2-neutral fliegen? Das geht nicht. Bild: Markus Mainka/shutterstock.com

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Austrian Airlines hat zu 10 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

In den von der AUA verwendeten Beförderungsbedingungen befanden sich mehrere Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind.

Die AUA hat sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in ihren Beförderungsbedingungen die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:

  1. 1. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eines bei uns oder einem unserer Agenten gekauften Tickets (oder eines Teiles davon) oder der unvollständigen Vorlage desselben, werden wir auf Ihren Wunsch ein Ersatzticket (oder einen Teil davon) ausstellen, wenn uns zu diesem Zeitpunkt der Nachweis dafür erbracht wird, dass das Ticket für die in Frage stehende Beförderung ursprünglich ordnungsgemäß ausgestellt war. In diesem Fall müssen Sie allerdings eine Vereinbarung unterzeichnen, wonach Sie uns für sämtliche notwendigen und angemessenen Kosten bis zum Wert des Original-Tickets entschädigen, welche uns oder einem anderen Luftfrachtführer im Falle der Einlösung oder des Abfluges des in Verlust geratenen Tickets oder Flug Coupons entstehen. Der ausstellende Luftfrachtführer kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr für dieses Service verlangen, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht auf eine Nachlässigkeit dieses Luftfrachtführers oder eines seiner Agenten zurückgeht. (Klausel 3.1.5.a)
  2. Ist ein solcher Nachweis nicht möglich oder sind Sie nicht bereit, eine solche Erklärung zu unterzeichnen, können wir bzw. der ausstellende Luftfrachtführer Sie dazu anhalten, den vollen Preis für dieses neue Ticket zu bezahlen. Allerdings werden wir den Betrag für das verlorene bzw. beschädigte Originalticket abzüglich einer Bearbeitungsgebühr refundieren, sofern und sobald uns der Nachweis erbracht wird, dass das verlorene oder beschädigte Ticket vor Ablauf der Gültigkeit nicht verwendet wurde. (Klausel 3.1.5.b)
  3. Können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets Ihre Reise deshalb nicht antreten, weil wir zu dem Zeitpunkt, an dem Sie reisen möchten, Ihre Buchung nicht bestätigen können, wird die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets bis zum nächsten Flug verlängert, auf welchem wir einen Beförderungsplatz in der Beförderungsklasse für die der Flugpreis entrichtet wurde, zur Verfügung stellen können oder Sie erhalten eine Erstattung in Übereinstimmung mit Artikel 10. (Klausel 3.2.2)
  4. Je nach Buchungsart können unterschiedliche Bearbeitungsgebühren anfallen. Diese sind nur zu Informationszwecken auf der Seite Bearbeitungsgebühren dargestellt und werden nicht Vertragsinhalt. (Klausel 5.1.1. letzter Satz)
  5. Es kann notwendig sein, Anschluss- oder Rückflüge innerhalb bestimmter Fristen rück zu bestätigen. In diesen Fällen werden Sie darüber bzw. wie und wo Sie diese Bestätigung vornehmen können, rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Ist diese Bestätigung erforderlich und wird sie von Ihnen unterlassen, können wir Ihren Anschluss- oder Rückflug streichen. Sollten Sie uns informieren, dass Sie trotzdem reisen möchten und sind Sitzplätze auf dem Flug in der gewählten Buchungsklasse verfügbar, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, Sie zu Ihrem nächsten Zwischenlandeort oder Ihrem Bestimmungsort zu befördern. (Klausel 5.4.1.)
  6. Außerdem dürfen wir Ihnen oder Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern, wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder wir begründeter Weise der Meinung sind, er werde eintreten:

    Sie die Bestimmungen gemäß Artikel 3.3 betreffend die Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons nicht erfüllen oder Sie ein Ticket vorlegen, das in einer anderen Form als üblicher Weise durch uns oder unsere Agenten verändert wurde; (Klausel 7.1.9.)

  7. Die Beförderung von unbegleiteten Kindern, behinderten Menschen, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die spezieller Unterstützung bedürfen, muss vorher ausdrücklich mit uns vereinbart werden. (Klausel 7.2.)
  8. Sollten Sie ein Ticket oder einen Teil davon verlieren und Sie uns diese Tatsache ausreichend nachweisen, werden wir Ihnen gegen Bezahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr und nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets den Ticketpreis unter folgenden Bedingungen erstatten:

    das verlorene Ticket (oder ein Teil davon) wurde weder zur Beförderung noch zur Erstattung eingelöst, erstattet oder ersetzt; (Klausel 10.3.1.1.)

  9. Sollten Sie ein Ticket oder einen Teil davon verlieren und Sie uns diese Tatsache ausreichend nachweisen, werden wir Ihnen gegen Bezahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr und nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets den Ticketpreis unter folgenden Bedingungen erstatten:

    die den Erstattungsbetrag erhaltende Person verpflichtet sich in der von uns vorgeschriebenen Form, im Fall eines unrechtmäßigen Gebrauches den erstatteten Betrag zurückzuzahlen und zwar in dem Ausmaß, in dem das Ticket (oder ein Teil davon) von einer anderen Person zur Beförderung oder Erstattung vorgelegt oder eingelöst wurde. (Klausel 10.3.1.2.)

  10. Wir können die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag auf Erstattung erst nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird. (Klausel 10.4.1.)

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