Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - eine höchstgerichtliche Grundsatzentscheidung gegen ein anderes österreichisches Bankinstitut beim Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt, der zufolge bei der Anwendung der gesetzlichen Kreditstundung nach dem 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz keine Sollzinsen während des gesetzlichen Stundungszeitraums verrechnet werden dürfen. Auch die Santander verrechnete ihren Kund:innen im gesetzlichen Stundungszeitraum von 1.4.2020 bis 31.1.2021 die Sollzinsen.
Der VKI konnte mit Santander eine Einigung über die Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Sollzinsen erreichen.
Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich kostenlos dem Vergleich anzuschließen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme:
Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die
- eine Stundung bei Santander zwischen 1. April 2020 und maximal 31. Jänner 2021 beantragt/vereinbart haben,
- und Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie in diesem Zeitraum erlitten haben,
- und noch keine Erstattung der Zinsen durch Santander erhalten haben.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31.12.2022 möglich!