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"0% Zinsen": OGH zu Kika und Leiner

Es ist wettbewerbswidrig, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.

Die Möbelhäuser Kika und Leiner warben in ihrer Werbung mit einer Finanzierungs-Aktion geworben, Z.B. "4 Jahre - 0% Zinsen!", wobei nur das Kleingedruckten Details der Aktion enthielt. So etwa auf das Faktum, dass Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren anfielen, womit es beispielsweise zu einem Effektivzinssatz von 5,02% p.a. kommen konnte.

Der VKI klagte gegen diese Werbung - im Auftrag des BMASK - auf Unterlassung. Einerseits mit dem Argument, dass die Bewerbung eines Produktes als "gratis", wenn tatsächlich Kosten anfallen, gegen das Per-se-Verbot der Ziffer 20 im Anhang des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb verstößt, andererseits, dass die Blickfangwerbung auch zur Irreführung der KonsumentInnen geeignet sei.

Das Erstgericht wies die Klagen zunächst ab, das OLG Wien gab dem VKI Recht, und ebenso der OGH. Beide Verfahren sind damit rechtskräftig gewonnen.

OGH vom 11.5.2010, 4 Ob 47/10f und 4 Ob 29/10h

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