Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die Sparkasse Bludenz mit Verbandsklage wegen vier gesetzwidrigen Klauseln in Fremdwährungskrediten geklagt. Zu drei Klauseln kam es rasch zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich. Eine Klausel wurde nun vom Landesgericht Feldkirch für gesetzwidrig erklärt.
Die Bank sah - wie viele andere Banken auch - eine Schwelle von 10 Prozent für Währungsschwankungen vor. Steigt der aushaftende Euro-Gegenwert des Fremdwährungskredites den Ausgangswert bei Kreditauszahlung um mehr als 10 Prozent, sollte der Kunde verpflichtet sein, weitere Sicherheiten zu stellen oder den Kredit sofort zurückzuzahlen.
Das Gericht sieht darin ein Rücktrittsrecht der Bank, das sachlich nicht gerechtfertigt sei. Es geht davon aus, dass das Wechselkursrisiko das Wesen eines Fremdwährungskredites ausmache und die Bank daher bei Überschreiten eines in den AGB festgesetzten Schwellwertes nicht einfach neue Sicherheiten oder Kreditrückführungen verlangen könne. Schließlich könne eines solche Überschreitung - das zeigt die Erfahrung - auch nur temporär auftreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Übrigen hat die Bank zu folgenden Klauseln einen Unterlassungsvergleich geschlossen:
1. Die Bank wollte bei Änderungen der Refinanzierungsmöglichkeiten diese Kosten auf den Kunden überwälzen; stimmt der nicht zu, dann sollte er den Kredit zurückzahlen oder konvertieren müssen.
2. Bei Verstoß gegen irgendeine Verpflichtung des Vertrages wollte die Bank das Recht zur Zwnagskonvertierung und Fälligstellung.
3. Überschießende Regelung einer sofortigen Kündigung des Kredites durch die Bank.