Am 1.11.2009 tritt das Zahlungsdienstegesetz (Za-DiG) in Kraft. Es beruht auf der ZahlungsdiensteRL (RL 2007/64/EG) und schafft für den Euro-Zahlungsverkehr einen einheitlichen Rechtsrahmen.
Die ZahlungsdiensteRL bringt eine vollständige Harmonisierung des Zahlungsverkehrs. Dadurch kommt es überwiegend zu Verbesserungen des Verbraucherschutzes, punktuell allerdings auch zu Verschlechterungen.
Das ZaDiG bringt klarere Entgeltvereinbarungen, andere Entgeltänderungsmöglichkeiten, günstigere Kündigungsbestimmungen, die Schaffung einer Rügeobliegenheit bei Missbrauch oder fehlerhafter Zahlungsdurchführung, die Schaffung von klaren Ausführungsfristen für Überweisungen und damit kürzere Überweisungsfristen, günstigere Wertstellungsvorschriften, Änderungen der Haftungsregelungen bei Missbräuchen und Verlängerung der Widerspruchsfristen. Die zivilrechtlichen Regelungen sind in den §§ 26 bis 48 ZaDiG enthalten.