Die Konsumentin hatte bei der Wiener Privatbanke einen Vermögensverwaltungsvertrag (Premium Masterplan).
Nachdem die Konsumentin Vertraggekündigt hatte, zahlte ihr die Wiener Privatbank nicht den gesamten Betrag aus diesem Vermögensverwaltungsvertrag aus, sondern behielt sich im Wege einer Aufrechnung einen Betrag iHv EUR 408,91 zurück.
Das HG Wien bestätigte - als zweite Instanz - das klagsstattgebende Urteil der Erstinstanz. Ein Anspruch der Wiener Privatbank auf diesen Betrag kann weder aus den sonstigen Vertragsbedingungen abgeleitet werden noch kann nach dem hypothetischen Parteiwillen davon ausgegangen werden, dass die Anlegerin einen solchen Anspruch der beklagten Wiener Privatbank gewollt hätten. Für die Anlegerin war es auch kein nützlicher Aufwand.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 12.6.2014).
Die ordentliche Revision ist nicht zulässig.
HG Wien 19.5.2014, 60 R 99/13h
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Klagsvertreter: RA Dr. Stefan Langer
2.Instanz bestätigt: Wiener Privatbank behält Gebühr zu Unrecht ein
Den Anlegern eines Vermögensverwaltungsvertrages wurde laut HG Wien von der Wiener Privatbank zu wenig ausbezahlt.
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Urteil: 2.Instanz bestätigt: Wiener Privatbank behält Gebühr zu Unrecht ein - 12.6.2014
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