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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Reise mit Mängeln - 37% Reisepreisminderung

Diverse wesentliche Reisemängel (Lärmbeeinträchtigung, fehlende zugesagte Leistungen, fehlender Aquapark, künstlicher Sandstrand, mangelnde Bademöglichkeit) rechtfertigen nach dem BGHS Wien eine Reisepreisminderung von 37 Prozent. Dennoch sei ein erheblicher Teil der geschuldeten Leistung erbracht, weshalb ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nicht zustünde.

Urteil: Zinsenstreit bei Unternehmerkredit - KSchG dient als Anhaltspunkt

Der OGH hat zu einer Preisanpassungsklausel in einem Unternehmerkredit ausdrücklich ausgesprochen, dass die Einzeltatbestände des § 6 KSchG zur Auslegung der "gröblichen" Benachteiliung iSd § 879 Abs 3 ABGB auch bei Verträgen herangezogen werden können, die keine Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG sind, sofern eine vergleichbare Ungleichgewichtslage besteht.

Urteil: HG Wien zu Reisestornoversicherung ohne Versicherungsbedingungen

Das Handelsgericht Wien stellt klar, dass Versicherungsbedingungen nur dann gelten, wenn sie in den Vertrag einbezogen wurden. Fehlt eine ausdrücklichre oder konkludente Einbeziehung, dann kommt die Versicherung ohne die Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen zustande.

Spenden

Tipps gegen Spenden-Keiler

Auf Einkaufsstrassen und Marktplätzen trifft man sie - die Spenden-Keiler für mehr, aber auch weniger gemeinnützige Organisationen. Wenn man zu einer Mitgliedschaft oder Spende überrumpelt wird, gibt es gesetzliche Rücktrittsrechte.

Grundbuch / Grundgrenzen

Es macht einen großen Unterschied ob ein Grundstück im Grundsteuerkataster oder bereits im Grenzkataster eingetragen ist.

Urteil: Zinsenstreit: HG Wien zur Verjährung

Das Handelsgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem Verfahren über den Rückforderungsanspruch wegen einer unkorrekten Zinsanpassungsklausel festgehalten, dass das Wissen einer Stelle, die für den Kreditnehmer den Zinsschaden berechnet, nicht dem Kreditnehmer zugerechnet werden kann.

Urteil: VKI-Erfolg gegen gesetzwidrige Klauseln in Mietvertrag

In einem Verbandsklageverfahren beanstandete der VKI - im Auftrag des BMSG - 31 Klauseln in Mietverträgen der BUWOG.
Die BUWOG verpflichtet sich außergerichtlich nur zur Unterlassung eines Teils der abgemahnten Klauseln, gegen die Verwendung der übrigen Vertragsbestimmungen brachte der VKI im Auftrag des BMSG zur Klärung der Rechtslage die Verbandsklage ein. Das OLG Wien als zweite Instanz folgte nun großteils der Rechtsansicht des VKI im Sinne der Konsumenten.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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