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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Keine Delfin-Therapie ohne Delfine

Wenn bei einer Delfintherapie die - freilebenden - Delfine ausbleiben, dann muss der Veranstalter darüber in seiner Werbung aufklären. Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage nun auch in zweiter Instanz.

Urteil: Klauselkontrolle beschränkt sich nicht auf AGB bzw Vertragsformblätter

Auch wenn sich ein Vertragsteil der vorformulierten Erklärung des anderen oder eines Dritten (zB eines beauftragten Notars oder Rechtsanwaltes) unterwirft, können - auch außerhalb von AGB oder Vertragsformblättern (§ 879 Abs 3 ABGB) - gröblich benachteiligende Nebenbestimmungen unwirksam sein, so der OGH. Damit ist allenfalls - bei entsprechender Ungleichgewichtslage - auch ein im Einzelfall entworfener Individualvertrag mit Verbraucher von der Klauselkontrolle iSd § 879 Abs 3 ABGB erfasst.

Urteil: EuGH-Urteil: Zuständigkeit für Verbrauchersachen bei gemischten Verträgen

Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen nur teilweise privaten Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeitsvorschriften der Art 13-15 EuGVÜ (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) berufen, es sei denn, der berufliche Zweck ist derart nebensächlich, daß er im Gesamtzusammenhang des betreffenden Geschäftes eine nur ganz untergeordnete Rolle spielt, wobei die Tatsache, daß der beruflich-gewerbliche Zweck überwiegt, ohne Bedeutung ist.

Urteil: OLG Wien zu überhöhten Kreditzinsen bei Unternehmerkredit

Die Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten ist nach § 879 ABGB auf "billiges Ermessen" zu prüfen; die Verjährung von Rückforderungsansprüchen beginnt erst mit "Überzahlung" des Kredites und nicht schon bei Zahlung einer Pauschalrate, die zu hohe Zinsen enthält.

Urteil: Kein Rücktrittsrecht bei Mietwagen-Buchung über Internet

Der EuGH hat in Rahmen eines Vorabentschei-dungsverfahrens - entgegen dem Schlussantrag der Generalanwältin - die Position eingenommen, dass die Buchung von Mietwagen über das Inter-net als Vertrag über die Erbringung von Dienst-leistungen im Bereich Beförderung zu werten ist. Damit entfällt das Recht des Verbrauchers auf einen Rücktritt iSd Fernabsatz-RL.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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