VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: HG Wien: RLB NÖ Wien haftet für Fehlberatung zu eigener Anleihe
Wünscht ein Anleger Kapitalsicherheit, dann ist die Anlageberatung nicht anlegeregerecht, wenn die Möglichkeit einer Kündigung einer Anleihe durch den Emittenten nicht erwähnt wird. Die beratende Bank haftet demnach für den sich daraus ergebenden Schaden nach § 13 WAG alt.

Urteil: Umfang der Prüfpflicht eines Gutachters nach § 230e ABGB und Drittwirkung eines Privatgutachtens
Ein Sachverständiger darf sich bei der Beurteilung von Aktien iSd § 230e ABGB bei der Befundaufnahme auf öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; Börsenstatistiken; Branchenstatistiken; Presseberichte) beschränken; wird das Privatgutachten als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen, indem ein anderer Sachverständiger dem Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens bestätigt, so schließt eine allfällige Amtshaftung die Haftung des beklagten Gutachters nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu.

Urteil: HG Wien: Kasko Abrechnung bei Totalschaden gesetzwidrig
Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

Urteil: Firma GMX - 29 gesetzwidrige Klauseln erfolgreich eingeklagt
In den von der Firma GMX Internet Services GmbH verwendeten Allg. Geschäftsbedingungen wurden zahlreiche Klauseln wegen Verstöße gegen das KSchG und ABGB abgemahnt

Urteil: Abo-Fallen: Gesetzwidrige Praktiken der Firma GMX erfolgreich bekämpft
Zahlreiche Verstöße gegen das Konsumentenschutzgesetz eingeklagt - GMX gab im Verfahren vor dem HG Wien einen Unterlassungsvergleich ab

Urteil: LG Leoben: Marktpreisanpassung bei Clerical Medical gesetzwidrig
Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung der Clerical Medical kann je nach Tarifbestimmung zur Verrechnung eines Abzuges unter dem Titel Marktpreisanpassung führen. Dieser Abzug ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gesetzwidrig.

Urteil: OGH: Keine Haftung bei Rückgang der Gewinnbeteiligung
In der Lebensversicherung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag aus der Gewinnbeteiligung. Aus dem Nichterreichen eines prognostizierten Gewinnes können daher keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.

Urteil: OGH zum Anwendungsbereich von § 879 Abs 3 ABGB
In einer - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - vom VKI geführten Verbandsklage hat der OGH ausgesprochen, dass eine gröbliche Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB ausschließlich zwischen den Vertragspartnern von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden kann.

Urteil: Prozentuelle Verlassenschaftsprovision unzulässig
Eine prozentuelle Provision für die Abwicklung eines Sparbuches im Todesfall des Kunden ist unzulässig.

Urteil: VKI gewinnt in 2. Instanz gegen hutchison - Klausel mangels Lesbarkeit unwirksam
Der VKI führte im Auftrag des BMASK ein Verbandsklagsverfahren gegen Hutchison 3G Austria GmbH zum Thema Schriftgröße von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Urteil: Zahlscheingebühr: VKI-Sieg gegen Hutchison
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen vier Mobilfunkbetreiber Verbandsklage eingebracht, da trotz Zahlungsdienstegesetz von den Unternehmen weiterhin eine Zahlscheingebühr verrechnet wird. Zwei Urteile des HG Wien (gegen T-Mobile und Mobilkom) folgten bereits unserer Rechtsansicht. Nun bestätigte das erstinstanzliche Gericht im Verfahren gegen Hutchison 3G: "Strafgebühren" für die Überweisung per Zahlschein sind gesetzwidrig.

Urteil: OGH: Meinl-Bank haftet für den Inhalt ihrer Werbebroschüre bezüglich MEL-Zertifikate
Der OGH bestätigte die Anfechtung der Kaufverträge eines Konsumenten mit der Meinl-Bank über die MEL-Zertifikate wegen von der Bank veranlassten Geschäftsirrtums. Die Meinl-Bank muss nun Zug um Zug gegen Erhalt der Zertifikate dem Kläger den Kaufpreis zurückbezahlen.