VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: § 5j KSchG ist internationale "Eingriffs-Norm"
§ 5j KSchG, der bei einer Gewinnzusage dem Verbraucher einen Anspruch auf diesen Preis gibt, ist eine international zwingende Norm mit eigenständigem Geltungswillen ("Eingriffsnorm"), die in Fällen mit Auslandsbezug unabhängig von dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht anzuwenden ist.

Urteil: Tsunami 2004 - Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gerechtfertigt
Eine Naturkatastrophe wie der Tsunami 2004 berechtigt jedenfalls zu einem Rücktritt vom Reisevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, selbst wenn das gebuchte Reiseziel nicht unmittelbar betroffen ist und auch keine formelle Reisewarnung des BMaA besteht.

Urteil: BGHS Wien verurteilt BAWAG im Zinsenstreit
Als Ersatz für eine unwirksamen Zinsanpassungsklausel ist das arithmetische Mittel zwischen 3-Monats-VIBOR/EURIBOR und der Sekundärmarktrendite Emittenten das vernünftigste Mittel. Dies sogar dann, wenn das Gericht feststellt, dass dieser Parameter für die beklagte Bank betriebswirtschaftlich keinen sinnvollen Ausgleich darstellt.

Urteil: OGH im Zinsenstreit - Erkundigungsobliegenheit nicht überspannen
Der OGH nahm in einer Entscheidung über eine Zinsanpassungsklausel erneut Stellung zu unzulässigen Parametern und zum Beginn der Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen des Kreditnehmers.

Urteil: OGH im Zinsenstreit - Schadenersatz / ZGK neu geeignet
Zum Schadensatzanspruch des Kreditnehmers gegenüber einer Bank, die eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet hat, lässt der OGH wieder den Verjährungsbeginn des Schadenersatzes mit ausreichender Verdichtung der Medieninformationen beginnen. Das arithmetische Mittel aus SMR und VIBOR/Euribor ist zur Nachkontrolle keinesfalls abzulehnen, sondern entspricht möglicherweise dem Parteiwillen am ehesten.

Urteil: VKI-Sieg gegen Wunderheiler Dr Rath
Das HG Wien verurteilte am 2.2.2006 die Dr. Rath Health Programs BV mit Sitz in den Niederlanden zur Unterlassung der irreführenden Werbung mit der angeblich Krebs (und andere Krankheiten) heilenden Wirkung ihrer Vitaminpräparate.

BMSG-Service für Imperial-Anleger
Gewinnscheine der Imperial Immobilienanlagen AG haben dramatisch an Wert verloren. Ein Grund für Anleger sofort kündigen zu wollen. Nach einer Entscheidung des OGH zu einer Knebelungsklausel in den Fond-Bedingungen ist das auch möglich. Das BMSG bietet Verbrauchern, die sich geschädigt fühlen, Hilfestellung an.

Urteil: VKI gewinnt gegen Generali Lebensversicherung
Das HG Wien beurteilt 11 Klauseln - vor allem zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen - in Lebensversicherungsverträgen der Generali Versichung als gesetzwidrig. Sie verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und gegen andere Vorgaben des KSchG.

Urteil: VKI siegt wieder bei fondsgebundener Lebensversicherung
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen in Lebensversicherungsverträgen der Vorsorge Luxemburg als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.

Urteil: VKI siegt auch bei fondsgebundener Lebensversicherung
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen in Lebensversicherungsverträgen der Aspecta Lebensversicherung AG als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.

Urteil: OGH: Urteil zu Gewinnzusagen
Der OGH stellt klar, dass für den Anspruch nach § 5j KSchG der "subjektive Eindruck" des Empfängers gewonnen zu haben, nicht wesentlich ist. In Hin-blick auf den Gesetzeszweck des § 5j KSchG, verpönte Verhaltensweisen zu unterbinden, kommt es auf das subjektive Verständnis des Empfängers der Mitteilung nicht an. Auch ein Verbraucher, der die Gewinnzusage als bloßes Werbemittel durchschaut, kann nach § 5j KSchG den angeblichen Gewinn verlangen.

Urteil: OGH stellt klar - Anwaltliche Beteibungskosten sind bei Akzessorietät im Kostenverzeichnis aufzunehmen
§ 23 RATG ist für anwaltliche Leistungen gegenüber § 1333 Abs 3 ABGB die speziellere Norm. Solange Anwaltskosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen ein Akzessorium des Hauptanspruchs bilden, können sie nur als vorprozessuale Kosten verzeichnet werden. Der selbstständigen Einklagung solcher Kosten steht somit, ohne dass insofern ein Wahlrecht bestünde, die Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.