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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: VKI- Erfolg gegen Gebrüder Schmidtlein

In seinem Urteil - über eine Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSK - erklärt das HG Wien 12 Klauseln in den Bedingungen der diversen Online-Dienste der GbR Schmidtlein für gesetzwirdrig. Wird das Urteil rechtskräftig, dürfen Schmidtleins diese Bedingungen weder verwenden noch sich darauf berufen. Zahlreiche betroffene Verbraucher, die die angebotenen Gratis-Angebote im Internet nutzen wollten, dann jedoch mit Mahnungen bedrängt wurden, können hoffentlich bald aufatmen.

Urteil: Erfolg gegen BAWAG-Werbung für "Anlage-Duett"

Das HG Wien untersagt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) - in einer aktuellen Entscheidung der BAWAG, in ihrer Werbung für ihr Produkt "Anlageduett" zB durch den Slogan "6% p.a.fix-Kapitalsparbuch und Fonds mit Kapitalgarantie" den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete eine fixe Verzinsung für eine bestimmte Veranlagung, wie hier eine Kombination aus Sparbuch und Fonds. Tatsächlich bezieht sich der Zinssatz von 6% aber nur auf die Hälfte des veranlagten Betrages, und zwar begrenzt auf ein Jahr. Für den restlichen Betrag ist keine Mindestverzinsung gesichert und dieser muss für 7 Jahre veranlagt werden.

Urteil: Kfz-Leasing - Weitere Vertragsklauseln gesetzwidrig

Der VKI geht - im Auftrag des BMSK - gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Ein weiteres Verfahren wurde nunmehr in erster Instanz entschieden.

Urteil: Kfz-Leasing - zahlreiche Klauseln gesetzwidrig II

VKI gewinnt 39 von 39 Klauseln gegen die VB Leasing Finanzierungsgesellschaft m.b.H. Der VKI hat das Leasingunternehmen im Auftrag des BMSK wegen Verwendung rechtswidriger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

Urteil: OGH zu Lebensversicherungen der Vorsorge Luxemburg - Kostenabzüge gesetzwidrig

Der VKI hatte im Auftrag des BMSK die Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S.A. wegen unklarer Bestimmungen bei Lebensversicherungen geklagt. Für Konsumenten blieb nämlich unklar, welche Kostenabzüge erfolgen und mit welchen Rückkaufswerten man im Fall einer vorzeitigen Auflösung rechnen kann. Niedrige Auszahlungen bei einem vorzeitigen Ausstieg waren für viele Kunden eine böse Überraschung.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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