Zum Inhalt

VKI – Sammelklagen gegen VW: Einigung - Bekanntgabe Ihrer Kontoverbindung

Der VKI hat mit VW eine Einigung in den 16 Sammelklagen erzielt. Über diese Seite können Berechtigte ihre Bankverbindung bekanntgeben, um den Auszahlungsbetrag zu erhalten.

IBAN - Bekanntgabe

Bitte klicken Sie auf unten stehenden Button, Sie gelangen dann zum Portal in dem Sie Ihre Bankverbindung sicher bekannt geben können.

Wir haben gerade sehr viele Anfragen zu diesem Thema. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Wie funktioniert die Bekanntgabe meiner Bankverbindung?

Schritt 1:  Halten Sie den postalisch übermittelten 7-stelligen Code und die letzten 6 Ziffern der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer des klagsgegenständlichen Autos) bereit.

Schritt 2:  Klicken Sie auf den oben angeführten Button, um zum Portal zu gelangen

Schritt 3:  Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.

Schritt 4:  Öffnen Sie den an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelten Zugangslink

Schritt 5:  Geben Sie Ihre persönlichen Daten an.

Schritt 6:  Geben Sie den Code und die letzten 6 Ziffern der FIN an

Schritt 7:  Geben Sie Ihren IBAN an, an welchen der Einigungsbetrag ausbezahlt werden soll

Schritt 8:  Schließen Sie den Antrag ab (oder geben Sie - im Falle, dass Sie mit mehrere Fahrzeugen bei der Sammelklage dabei waren - eine weitere Kontoverbindung an)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang