T-Mobile/tele.ring verrechnete bei Kündigung seitens des Kunden vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zusätzlich zu allen ausstehenden Grundgebühren, Paketpreisen und Mindestgesprächsumsätze noch eine Abschlagszahlung iHv 80 Euro je aktivierter SIM- Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift).
Laut OGH ist die dem zugrundeliegenden AGB-Klausel gröblich benachteiligend und auch überraschend für den Kunden, und somit unzulässig.
Der Kunde muss schon deshalb nicht mit einer solchen Regelung rechnen, weil dieser Abschlagszahlung keinerlei Gegenleistung gegenübersteht.
Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der Kunde bei vorzeitiger Vertragsauflösung auch noch verpflichtet sein sollte, eine solche Abschlagszahlung in Höhe von 80 EUR zu leisten.
OGH 17.6.2014, 10 Ob 54/13h
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle/Langer, RAe in Wien
Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig
Die von T-Mobile/tele.ring zusätzlich zur ausstehenden Grundgebühr verrechnete Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte ist gröblich benachteiligend und überraschend.
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Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig - 23.7.2014
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