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Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

A1 hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen zu unterlassen,

  • auf von A1 betriebenen Websites nicht in klarer und verständlicher Weise, ständig leicht und unmittelbar zugänglich eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, unter der Verbraucher:innen A1 schnell erreichen und mit A1 rasch und unmittelbar, sowie ohne besonderen Aufwand in Verbindung treten können.

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