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AGB Klausel einer Kreditauskunftei verstößt gegen das Datenschutzgesetz

Der VKI hat - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - eine Verbandsklage gegen die Kreditauskunftei Fa. Josef Hirnschall, Kreditinform, eingebracht und Recht bekommen.

Das Erstgericht hat festgestellt, dass eine Klausel in den AGB der Kreditauskunftei Kreditinform, wonach von Privatpersonen und Unternehmen einmal erfasste Exekutions- bzw Insolvenzdaten bei Kenntnis der Unrichtigkeit weder richtig gestellt noch aktualisiert werden, gegen zwingende Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstößt.

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