Wien (OTS) - Hervis muss 7.000 Euro Strafe wegen irreführender Werbung zahlen. Die AK hat im März eine Unterlassungsexekution eingebracht, weil Hervis beim letzten Winterschlussverkauf mit "Alles um bis zu minus 50 Prozent" warb - doch nicht alle Winterartikel waren verbilligt. "Die gesetzlichen Regeln sind unzulänglich, um Firmen von unfairen Geschäftsmethoden abzuhalten", kritisiert AK Expertin Ulrike Ginner. Die AK fordert, dass die durch unlautere Werbung erzielten Gewinne - wie in Deutschland - abgeschöpft werden.
"Gar nicht wenige Händler versuchen durch irreführende Werbung, Konsumenten ins Geschäft zu locken", sagt Ginner, "der im Gesetz vorgesehene Unterlassungsanspruch und die Möglichkeit der Exekution reichen nicht aus, um solchen Unternehmen beizukommen."
Die AK hat bereits Anfang 2003 eine Klage wegen unterlauteren Wettbewerbs gegen Hervis eingebracht. Das Unternehmen warb mit Rabatten wie "Alle Winterartikel zum halben Preis", die dann aber nur auf eine beschränkte Auswahl gewährt wurden, etwa auf Auslaufmodelle. Darauf wurde jedoch in der Werbung nicht hingewiesen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im August 2003 der AK im Provisorialverfahren Recht gab und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigte, verpflichtete sich Hervis im November 2003 derartige irreführende Rabattaktionen zu unterlassen.
"Jedoch hielt sich Hervis nicht daran und warb beim letzten Winterschlussverkauf im Fernsehen wieder mit Preisnachlässen für alle Winterartikel", so Ginner, "allerdings wurden neuerlich auch nicht verbilligte Winterartikel verkauft." Die AK hat daraufhin im heurigen März eine Unterlassungsexekution eingebracht. Das Exekutionsgericht hat nun gegen Hervis eine Beugestrafe von 7.000 Euro verhängt.
Auch schon im Jänner 2004 hat die AK eine Klage gegen Hervis eingebracht, weil das Geschäft mit irreführenden Statt-Preisen geworben hat, die sich als reine Phantasiepreise herausgestellt hatten. Hervis muss seither bei allen erhältlichen Sportartikeln auf irreführende Statt-Preis-Werbung verzichten.