Zum Inhalt

AKNÖ Verbrauchertalk 2023: Wege aus der Krise

Am 14. November 2023 fand der von der AK Niederösterreich veranstaltete Verbrauchertalk 2023 zum Thema Verbraucher:innen im Krisenmodus statt. Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis diskutierten die ökonomischen, rechtlichen und praktischen Implikationen gestiegener Wohn-, Energie- und Lebensmittelkosten und mögliche Lösungswege aus der Krise. 

Vorträge

  • Dr. Sebastian Koch (IHS) - Die ökonomische Perspektive
  • Dr. Petra Leupold, LL.M. (VKI) - Die verbraucherrechtliche Perspektive
  • Mag. Thomas Grünberger (AK Niederösterreich) - Praxisblick

Podiumsdiskussion unter der Leitung von Mag.ª Regina Bruckner (Der Standard)

  • Dr. Petra Leupold, LL.M (VKI)
  • Dr. Sebastian Koch (IHS)
  • Dr. Oliver Picek (Momentum Institut)
  • Univ. Prof. Dr. Christoph Weiss (WU Wien)
  • Mag.ª Bettina Heise, MSc (Direktorin AK Niederösterreich)

Alle Informationen zum Verbrauchertalk und sämtliche Unterlagen zum Download finden Sie hier

Hier geht's zum #94 MONTALK mit Dr. Petra Leupold zum Thema: Teuerung: Kommen die Verbraucher:innen unter die Räder? 

AKNÖ Verbrauchertalk 2023 Panel
Bild: Verbrauchertalk 2023 © G. Schneider, AK Niederösterreich; v.l.n.r.: Mag. Bettina Heise MSc (Direktorin AKNÖ), Dr. Sebastian Koch (IHS), Dr. Petra Leupold LL.M. (VKI), Univ.-Prof. Dr. Christoph Weiss (WU Wien), Dr. Oliver Picek (Momentum Institut)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang