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Unterlassungserklärung Schloss Ernegg
Bild: Dara/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. 

In der von der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg verwendeten Hochzeitsmappe 2026 befanden sich mehrere Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind.

Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:

  1. Stornobedingungen 

Die Anzahlung in Höhe von € 4000 wird einbehalten.  

Stornokosten ab acht Monate vor der Veranstaltung: Miete (Schloss + Häuser) 

Storno ab 2 Monate vor Ihrem Fest: 80 % der Gesamtkosten 

  1. Bei Buchung: 50% der Schlossmiete (nicht Rückerstattbar) 
  2. Es gelten die AGB’s der Hotellerie sowie die hauseigenen AGB’s 
  3. Für die konkrete Preisgestaltung und gebuchten Zusatzleistungen (Dekoration, Pauschalen, Zusatzbetten, Häuser, usw.) gelten die jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt der Veranstaltung. 
  4. Die Berechnung der Verköstigungspauschale richtet sich nach den aktuellen Einkaufspreisen der Lebensmittel (teils Tagespreise) und der Gästeanzahl und kann daher bis eine Woche vor dem Fest angepasst werden. Als Richtwert legen wir unsere derzeitigen Preislisten bei. 
  5. Änderungen vorbehalten  

FAQ 

Bekommen wir bei einem Storno unser Geld zurück? Ihre Anzahlung wird einbehalten. Unsere Stornobedingungen finden Sie in den AGBs. 

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