In der von der Bergbahn Ellmau verwendeten (Haftungsausschluss-) Erklärung für das Ponyreiten am Astberg befanden sich mehrere Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind.
Die Bergbahn Ellmau hat sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:
1. (…) Die Teilnahme am Pony-Reiten erfolgt ausschließlich im Eigeninteresse sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. (….)
2. (…) Ich versichere, dass wir (mein Kind und ich) gesundheitlich sowie geistig in der Lage sind, am Pony-Reiten teilzunehmen. (…)
3. Ich verzichte hiermit sowohl für mich selbst als auch für mein Kind auf sämtliche Ansprüche, gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit dem Pony-Reiten eintreten können.
4. Ich verpflichte mich, die Betreiber Bergbahn Ellmau Giong GmbH & Co. Astberg KG umfassend schad- und klaglos zu halten.
5. Mit meiner Unterschrift bestätige ich nochmals die obigen Hinweise gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben.
