Zum Inhalt

AKNÖ warnt vor Werbefahrten - Buchinger fordert Gesetzesänderung

Die AKNÖ hat errechnet: 15 Mio. Euro durch dubiose Werbefahrten 2006 allein in NÖ umgesetzt. AK und BMSK fordern schärfere Gewerbeordnung, um besser gegen unseriöse Unternehmen vorgehen zu können.

Durch dubiose Werbefahrten sind in Niederösterreich 2006 rund 15 Millionen Euro umgesetzt worden. 520 Einladungen gingen bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) im Vorjahr ein, sagte Eva Schreiber, Leiterin der AKNÖ-Konsumentenberatung bei einem Pressegespräch am Dienstag in Wien. Die AKNÖ fordert eine neue Rechtslage, um eine verbesserte Kontrolle und mehr Sicherheit für Konsumenten zu erwirken.

Prognosen zu Folge seien 2006 im Bundesland rund 5.000 Werbefahrten abgehalten worden. Bei den Veranstaltungen, wo Verbraucher mit fragwürdigen und meist nicht eingehaltenen Versprechungen geködert werden, betrage der Umsatz pro "Event" rund 3.000 Euro. "Das ist allerdings sehr niedrig gerechnet", so Schreiber. Die AKNÖ schätzte einen österreichweiten Umsatz von rund 75 Mio. Euro im Vorjahr.

Das Procedere bei den Werbefahrten ähnelt sich zumeist. Kunden hätten durch Ziehungen oder dergleichen angeblich Geld oder Sachpreise gewonnen, heißt es in einem Schreiben per Post. Um die "Prämie" dann zu erhalten, würden die Betreffenden dann mit einem Bus zur "Gewinnübergabe" zumeist in ein Gasthaus gelockt werden. Dort wird allerdings versucht, mit entsprechendem Nachdruck, den Teilnehmern Gesundheitsprodukte, Wunderkuren oder Matratzenauflagen anzudrehen. Wird dann dort ein Vertrag unterschrieben, ist es für die geleimten Verbraucher in vielen Fällen oft zu spät, das Geld retour zu erhalten.

Der AKNÖ gelang es in Zusammenarbeit mit den Behörden und der Exekutive, etliche Werbeveranstaltungen platzen zu lassen. Zudem seien die Teilnehmer, zumeist ältere Menschen, oft rechtzeitig gewarnt worden. In Problemfällen sei es für die Konsumenten dennoch meist aussichtslos, zu ihrem Recht zu kommen. Üblicherweise ist von den Firmen die Adresse nicht bekannt, so könne das Rücktrittsrecht oftmals nicht ausgeübt werden.

"Um eine wirksame Kontrolle der Veranstaltungen zu ermöglichen und das Recht der Verbraucher sicherzustellen, muss es eine Anzeigenpflicht bei der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde geben", so Schreiber. Zudem solle unter anderem die Anschrift des Gewerbetreibenden anzugeben sein, in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden. Besonders wichtig sei es jedoch, Kunden über die Tücken des Geschäfts zu informieren.

Die AKNÖ geht davon aus, dass sich in etwa 20 Unternehmen für sämtliche Veranstaltungen verantwortlich zeichnen sollen. Ein Großteil dieser Firmen habe seinen Sitz in Deutschland, im Raum Hamburg.

Konsumentenschutzminister Buchinger unterstützt die Forderung nach einer Anzeigenpflicht.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang