CopeCart ist eine Online-Verkaufsplattform mit Sitz in Deutschland und bietet als Reseller in Kooperation mit sogenannten „Business-Coaches“ oder „Mentor:innen“ unter anderem Verträge über Online-Coachings an. Vielen Verbraucher:innen ist nicht klar, dass CopeCart als Vertragspartner fungiert, wenn sie über Anzeigen in sozialen Medien vermeintlich mit Anbieter:innen („Coaches“) eine Vereinbarung schließen. Diese Angebote entpuppen sich in der Folge oftmals als Coaching-Falle und sorgen für zahlreiche Beschwerden betroffener Konsument:innen bei der AK OÖ, dem VKI und dem Europäischen Verbraucherzentrum sowie der Internet Ombudsstelle.
So hatte CopeCart Verbraucher:innen unrichtig über ihr Rücktrittsrecht informiert und berief sich gegenüber Betroffenen darauf, sie hätten durch einen Klick bei Beginn der Vertragsausführung auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet und solcherart dem Verlust des Rücktrittsrechts zugestimmt. CopeCart verweigerte den Verbraucher:innen daher einen Rücktritt vom Vertrag und hielt an weiteren Zahlungsforderungen fest. Die nach einem Rücktritt vom Vertrag nach dem FAGG geschuldeten Rückzahlungen an betroffene Konsument:innen wurden verweigert. Gegen diese Praktiken sowie gegen 2 Klauseln in den AGB von CopeCart ging der VKI im Auftrag der AK OÖ mit Verbandsklage vor. Das HG Wien gab der Klage nun zur Gänze statt.
