Ein Mitarbeiter wurde zwar vom Vorwurf des Betruges freigesprochen, aber wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Alle Angeklagten nahmen das Urteil an. Der Staatsanwalt hat Bedenkzeit erbeten.
Die Privatbeteiligten wurden mit Ihren Schadenersatzansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.