Demnach haftet die Republik Österreich für Schäden der Anleger und Anlegerinnen, die aus den Malversationen des Finanzdienstleisters AMIS entstanden sind. Geschädigte Anleger hatten Schadenersatzansprüche in einem Amtshaftungsverfahren geltend gemacht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden Bundeswertpapieraufsicht (BWA; nunmehr Finanzmarktaufsicht FMA) hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, das habe zu Schäden für die Anleger geführt. Das OLG Wien bestätigt nun die Pflichtverletzungen und spricht den Klägern Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich zu.
Unter anderem heißt es in dem ausführlich begründeten Urteil: Die vom Erstgericht (aus dem Sachverständigengutachten) übernommenen "Auffälligkeiten des AMIS-Gebührenmodells" hätten "bei den Aufsichtsorganen die Alarmglocken schrillen lassen müssen". Bei korrekter Vorgehensweise hätte die Behörde - nach Bekanntwerden bzw Hinweisen über Gesetzwidrigkeiten in der Struktur bei AMIS - geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Diese rechtswidrige Unterlassung durch die BWA/FMA verursachte den bei den Klägern eingetretenen Schaden. Das unter anderem vorgebrachte Argument der Republik, "dass vorschnelle oder überzogene Behördenmaßnahmen erst recht zu einem Schaden führen könnten" und daher das Verhalten des Aufsichtsorgans vertretbar sei, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
AMIS war 2005 in Konkurs gegangen. Im Dezember 2007 wurden die AMIS-Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. Etwa 15000 Anleger wurden in Österreich und Deutschland geschädigt.
Anlegeranwalt Benedikt Wallner betonte seinen Wunsch nach einem Generalvergleich mit der Republik. Ende März haben sich Finanzprokuratur und Gläubigervertreter auf eine Grundsatzeinigung verständigt, wonach die Republik den AMIS-Anlegern 27 Prozent ihres Gesamtschadens ersetzen würde, wenn 83 Prozent der betroffenen Anleger zustimmen. Der Prozessfinanzierer Advofin, der rund 2.000 Geschädigte vertritt, hat sich allerdings dagegen ausgesprochen. Man sei zu den Verhandlungen nicht eingeladen worden, zudem gebe es ein höchstgerichtliches Urteil, wonach der Staat AMIS-Anleger mit je 20.000 Euro entschädigen müsse.
OLG Wien 2.5.2011, 14 R 36/11h
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Klagevertreter Dr. Benedikt Wallner, RA in Wien