Der VKI hatte - im Auftrag des BMSG - in einer Verbandsklage geklärt, dass die Praxis der Banken, variable Sparzinsen einseitig und ohne Bindung an einen Parameter abzuändern, gesetzwidrig ist. In der Folge ergab eine VKI-Erhebung unter Sparkunden dass die Zinsen bei variablen Sparbüchern (ab 1.1.1994) in etwa der Hälfte der Fälle nicht gemäß der Entwicklung der Leitzinsen (SMR und Euribor) angepasst wurde und die Banken daher den Kunden weniger Zinsen verrechnet haben, als bei einer Orientierung an den Leitzinsen.
Konsumenten-Staatssekretär Dolinschek lud daher am 27.7.06 zu einem "Banken-Gipfel". Das Ergebnis: Die Banken gelobten für die Zukunft Besserung; man werde bis Ende des Jahres die Sparprodukte mit gesetzeskonformen Zinsklauseln ausstatten. Auch die Zinsverrechnung aus der Vergangenheit werde man - im Lichte der neuen Klauseln - prüfen. Da dafür die EDV-Programme erst entwickelt würden, könne diese Überprüfung und allenfalls Zahlung von Zinsen zt erst ab 1.1.2007 erfolgen. Manche Banken - so etwa die BACA - sagten bereits für Herbst Überprüfungen zu.
Konsumenten-Staatssekretär Dolinschek empfiehlt den Konsumenten nun zum einen die Zinsentwicklung auf dem Sparbuch auf www.verbraucherrecht.at abschätzen zu lassen und bei Problemfällen diese an die Bank heranzutragen. Die Banken würden dann von sich aus Überprüfen und allenfalls zahlen. Das gelte auch für bereits geschlossene Sparbücher - aber nur dann, wenn die Sparurkunde noch vorgelegt werden kann.
Es bleibt abzuwarten, wie die Banken nun mit gehäuften Kundenbeschwerden umgehen werden.