Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Bawag P.S.K. wegen Klauseln aus den Allgemeinen Bedingungen für PSK Bank Verbraucherkredite (Stand 15.5.2013). Die Bawag hat sich nicht in das Verfahren eingelassen. Es erging daher ein Versäumnisurteil.
Eine Klausel betrifft die Möglichkeit der Bawag P.S.K. den Kredit vorzeitig zu kündigen, eine weitere den Anspruch des Kreditnehmers, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Die anderen beiden Klauseln enthalten unzulässige Zugangsfiktionen, dh Klauseln, nach denen eine Erklärung als dem Kreditnehmer zugegangen gilt, obwohl sie das vielleicht gar nicht ist. Solche Zugangsfiktionen sind nicht jedenfalls unzulässig, sie müssen aber die strengen gesetzlichen Vorgaben einhalten, was hier nicht der Fall war.
Das Urteil ist rechtskräftig seit 21.11.2016.
HG Wien 29.9.2016, 43 Cg 50/16z
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien