Mitte November 2009 lagen schon Medienberichte vor, die über finanzielle Probleme des in Oberbayern ansässigen Veranstalters Art Concerts GmbH berichteten. Über eigenen Antrag der Firma Art Concerts GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB vom 29.1.2010 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Geschäftsnummer IN 42/10 eingeleitet.
Schuldnerin:
ART CONCERTS GmbH
Stephaniweg 7
D-82335 Berg
Vertreten durch den Geschäftsführern Franz Abraham, Stephaniweg 7, D-82335 Berg
Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde
Rechtsanwalt Mirko Möllen
Barthstraße 16
D-80339 München
Telefon: 0049-89-8589633
Fax: 0049-89-6350
zur vorläufigen Insolvenzverwaltung vom Gericht bestellt.
Amtsgericht Weilheim i. OB
Insolvenzabteilung
Alpenstraße 16
D-82362 Weilheim
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vom Gericht beauftragt zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken werden. Weiters hat er als Sachverständige binnen 4 Wochen zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.
Was können Inhaber von Tickets nun tun:
Zur Zeit ist es völlig offen, ob es für die abgesagten Termine Ersatzaufführungen geben wird. Auf der Internetseite des Veranstalters ist zu entnehmen, dass die Show über eine neu zu gründende Firma durchgeführt werden soll - voraussichtliche Termine im Mai 2010. Ob die jetzt ausgestellten Karten für diese Veranstaltungen Gültigkeit haben, hängt davon ab, welche Verpflichtungen die neugegründete Firma übernehmen wird. Weiters kann nicht abgeschätzt werden, ob das jetzige Unternehmen in dieser Form fortgesetzt und die Show später "nachgeholt" werden wird.
Grundsätzlich können Kartenbesitzer ihre Forderung auf Rückerstattung des Geldes nur im Insolvenzverfahren geltend machen. Hier gilt es noch abzuwarten, ob das noch vorhandene Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken kann. Sollte der Insolvenzverwalter nach erfolgter Prüfung zur Entscheidung kommen, dass das Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens abzudecken, dann wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen. Für diesen Fall werden Karteninhalber nicht einmal einen Teil ihres Geldes in Form einer Quote zurückerhalten.
Kartenbüros werden nur als Vermittlung tätig und sind zur Rückerstattung des Ticketpreises nicht verpflichtet. Da der Vertrag direkt mit dem Veranstalter zustande kommt, können sich Käufer nur an diesen wenden bzw. müssten durch die jetzt erfolgte Insolvenzeröffnung ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Nur für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass das Geld für den Ticketkauf noch nicht an den Veranstalter weitergeleitet worden wäre, müssten die Vermittler den Ticketpreis zurückzahlen.
Momentan muss abgewartet werden, ob das Insolvenzverfahren mangels Vermögen eingestellt werden wird oder ob die Fortführung des Unternehmens vom Gericht beschlossen wird. Auch wenn man in weiterer Folge seine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmeldet, erhält man erfahrungsgemäß nur einen geringen Teil in Form einer Quote rückerstattet. Ob bzw welche Quote im Insolvenzverfahren zu erwarten ist, lässt sich zur Zeit nicht einschätzen.
Alle weiteren Informationen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und können entweder über die Geschäftsnummer IN 42/10 oder über den Namen des Veranstalters (Art Concerts GmbH) abgerufen werden. Um die Suche zu beschleunigen, kann diese auf das Bundesland Bayern und das Amtsgericht Weilheim eingeschränkt werden.
Bei weiteren Fragen zum Stand des Insolvenzverfahrens können Sie sich an den zuständigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Mirko Möllen
Barthstraße 16
D-80339 München
Telefon: 0049-89-8589633
wenden.