Zum Inhalt

Bestätigung

VKI Vergleich - E-Werke Frastanz - Übermittlung der korrekten Bankverbindung

Sehr geehrte/r TeilnehmerIn!
Vielen Dank für die Übermittlung der korrekten Bankverbindung.

Ihre Antwort wurde bei uns gespeichert. Wir werden die aktualisierten Daten an E-Werke Frastanz übermitteln und Sie über die Antwort der E-Werke Frastanz unaufgefordert informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Bereich Recht / Team Sammelaktionen
Tel. + 43 1 588 77-320 | Fax + 43 1 588 77-75
aktion-ewfrastanz@vki.at

Verein für Konsumenteninformation
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien (ZVR-Zahl 389759993)
www.vki.at | www.verbraucherrecht.at
Datenschutzerklärung

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

„Versicherungsmathematische Grundsätze“ müssen laut OGH nicht erklärt werden

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang