Die prepmymeal GmbH hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in Österreich zu unterlassen, ihre Website so zu gestalten, dass Verbraucher:innen, die eine „Meal-Box“ bestellen wollen, zur Vermeidung einer kostenpflichtigen regelmäßigen Lieferung weiterer „Meal-Boxen“ eine vom Unternehmer vorgenommene Voreinstellung (etwa in Form eines virtuellen Schiebereglers oder einer vergleichbaren technischen Voreinstellung) abwählen müssen oder sinngleiche Praktiken anzuwenden.
Unterlassungserklärung von prepmymeal
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH, die Fertiggerichte herstellt und vertreibt, wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
